Nutzungskonzept

Wussten Sie schon, dass die Datenverarbeitung einer Zweckbindung unterliegt?

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist stets Zweckgebunden. Deshalb muss ein Unternehmen seine Verarbeitungsprozesse stets im Blick haben, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform erfolgt. Eine chaotische Datenverarbeitung führt dazu, dass der Zweck nicht mehr eindeutig bestimmt werden kann und somit Daten vielleicht gar nicht mehr oder nicht auf die verwendete Art genutzt werden dürfen.

All diese Fragen und noch viele weitere werden in einem Nutzungskonzept geklärt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt einer Reihe von Anforderungen der DSGVO. Dazu gehören der Zugriff, die Verwendung und die Speicherung von personenbezogenen Informationen.

Im Nutzungskonzept werden daher Anwendungen, Daten und Geräte betrachtet. Es beschreibt, wie mit Daten umzugehen ist, und welche Daten innerhalb von welchen Anwendungen verarbeitet werden dürfen.

Kontakt

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Gemeinsam klären wir das Vorgehen, die Verantwortlichkeiten und ihre Anforderungen an ein Nutzungskonzept

In (bis zu vier)  Abstimmungsmeetings wird das Regelwerk für die Daten- und Anwendungsnutzung geklärt

Sie erhalten jeweils einen OnePager für

  • die Nutzung von Daten und Anwendungen
  • die Verwendung von privaten Geräten soweit im Unternehmen erlaubt.

Am Ende steht das fertige Nutzungskonzept, das nach Ihren Anforderungen ausgearbeitet wurde.

Wir geben Ihnen weiterführende Empfehlungen bzgl.

  • weiterer Konzepte
  • User-Adoption
  • Schulungen und Schulungsmaterial
  • Anforderungen zur technischen Umsetzung
  • Roadmap