NIS-2 Cybersecurity Workshop

Wussten Sie, dass Geschäftsführer und Vorstände im Sinne von NIS-2 persönlich haften?

Was müssen Unternehmen und die Verantwortlichen im Sinn der NIS-2 nun also tun, um den Anforderungen an die Datensicherheit Genüge zu tun?

Sie benötigen ein Datensicherheitskonzept. Der Maßnahmenkatalog muss Ihrem aktuellen Reifegrad entsprechen und alle Aufgaben umfassen, bei denen Sie Ihre Datensicherheit und Schutzmechanismen weiter verbessern müssen. Sie benötigen außerdem einen Notfallplan, falls eine Bedrohung auftritt. Mittels einer Kommunikationsmatrix legen Sie Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege für den Notfall. Außerdem müssen Sie ihre Mitarbeiter schulen und regelmäßige Audits durchführen.

All diese Fragen und noch viele weitere werden in einem NIS-2-konformen Datensicherheitskonzept geklärt.

NIS-2 ist die zweite Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit der Europäischen Union. In Deutschland findet sie ab Oktober 2024 Anwendung für viele Unternehmen, die sich damit zahlreichen Herausforderungen stellen müssen. Dazu gehören die Notwendigkeit, die Sicherheitsmaßnahmen von Unternehmen und Behörden zu verbessern, die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen, sowie die Bewältigung von möglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Für Ihre Organisation ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen von NIS-2 auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme und Daten zu schützen.

Vorstände, Geschäftsführer oder vergleichbare Leitungsorgane müssen die Maßnahmen zum Risikomanagement billigen und überwachen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens an regelmäßigen Bildungsmaßnahmen teilnehmen und über ausreichende Kenntnisse zur Erkennung und Bewertung von Risiken und im Risikomanagement verfügen. Bei einer Pflichtverletzung haften Geschäftsführer und Leitungsorgane prinzipiell uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Diese persönliche Haftung kann nicht abgetreten werden.

Kontakt

Unsere Beratung bietet umfassende Dienstleistungen, um Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses zu unterstützen. Von der ersten Analyse bis zur laufenden Optimierung – wir helfen Ihnen, eine Lösung zu schaffen und ihre Mitarbeiter fit für die Herausforderungen zu machen, sodass Sie in der Lage sind, die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Sie bei der Umsetzung Ihres NIS-2-konformen Datensicherheitskonzepts und aller daraus resultierenden Aufgaben unterstützen können.

Sie haben weitere Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns schnellstmöglichst zu erreichen!

In einem Vorort-Workshop sichten wir den Reifegrad Ihrer Datensicherheit und klären nicht nur wesentliche Fragen, sondern befassen und mit den erforderlichen Maßnahmen und dem weiteren Vorgehen.

In (bis zu vier)  Abstimmungsmeetings werden der Maßnahmenkatalog, das Datensicherheitskonzept, der Notfallplan und die Roadmap verfeinert.

Sie erhalten jeweils einen OnePager für Ihre Mitarbeiter im Notfalls.

Am Ende steht das fertige NIS-2-Cybersecuritykonzept, das nach Ihren Vorstellungen ausgearbeitet wurde und folgende Elemente umfasst:

  • Reifegradstatus
  • Maßnahmenkatalog
  • Verantwortlichkeiten
  • Notfallplan
  • Kommunikationsmatrix
  • geplante Schulungen
  • Audit-Zyklus

Wir geben Ihnen weiterführende Empfehlungen bzgl.

  • weiterer Konzepte
  • User-Adoption
  • Schulungen und Schulungsmaterial
  • Anforderungen zur technischen Umsetzung
  • Roadmap