Löschkonzept
Wussten Sie dass es laut DSGVO eine Löschpflicht gibt?
Personenbezogene Daten müssen der DSGVO entsprechend zweckgebunden erhoben werden. Die Verarbeitung unterliegt ebenfalls der Zweckbindung. Entfällt diese, so müssen personenbezogene Daten wieder gelöscht werden.
Aber wo liegen diese Daten, wann erfolgt die Löschung, ist sie automatisiert oder manuell und wer ist dafür verantwortlich?
All diese Fragen und noch viele weitere werden in einem Löschkonzept geklärt.
Ein Löschkonzept ist nicht nur hilfreich, um Datenschutzkonform zu arbeiten, es muss auch verpflichtend vorgehalten werden, wenn es zu einem Datenschutz-Audit kommt. Sollte, im Falle eine Datenpanne, kein Datenschutzkonzept vorliegen, so kann dies mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe geahndet werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, um die eigenen Prozesse bezüglich der Löschpflicht vorzubereiten und zu überwachen, Verantwortlichenkeiten zu klären die (gesetzlich erforderliche) Protokollierung zu planen und alle Maßnahmen und technischen Verfahren umsetzen zu können.
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können wir Sie beraten, ein Basislöschkonzept für Sie anpassen und OnePager für alle Verantwortlichen bereitstellen. Dazu erhalten Sie einen Maßnahmenkatalog zur technischen Realisierung.
Kontakt
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Gemeinsam klären wir das Vorgehen, die Verantwortlichkeiten und ihre Anforderungen an ein Löschkonzept
In (bis zu vier) Abstimmungsmeetings wird das Löschkonzept nach Ihren Anforderungen aufgebaut. Basis ist dabei das Ablagekonzept aus dem IT-Governance-Workshop.
Sie erhalten jeweils einen OnePager für
- die Lösch-Verantwortlichen
- den Datenschutzbeauftragten
- für die Automatisierung und technische Realisierung
Am Ende steht das fertige Löschkonzept, das nach Ihren Vorstellungen ausgearbeitet wurde.
Wir geben Ihnen weiterführende Empfehlungen bzgl.
- weiterer Konzepte
- User-Adoption
- Schulungen und Schulungsmaterial
- Roadmap